Im Moment haben wir ein sehr spannendes Projekt, was mich zu diesem Beitrag veranlasst. Onlineinhalte für sehbehinderte bzw. blinde Menschen, die sich natürlich online bewegen und informieren, es aber schwerer haben schnell und effizient Inhalte zu lesen.
Diesen Menschen haben wir in unserem aktuellen Projekt, ein Zahnarzt Leipzig (Dr. Gaitzsch), die Online Inhalte einsprechen lassen und als mp3 zur Verfügung gestellt. Ein Klick und jedem, auch Personen, die nicht sehbehindert sind, der möchte, werden die Inhalte vorgelesen.
Was ist der Unterschied zwischen Sehbehindert und Blind
Sehbehinderte Menschen sind nicht gleich blind, sie sehen nur schlechter als Menschen mit 100% Sehkraft. Sehbehinderte Menschen können zum Beispiel durch riesengroße Schrift lesen. Das ist zwar etwas umständlich, da man nur Ausschnitte der tatsächlichen Darstellung sehen kann, aber es ist möglich. Man kann sich das wie das Lesen mit einer großen Lupe vorstellen.
Blinde Menschen dagegen sehen tatsächlich nichts und müssen sämtliche Wahrnehmung über Hilfsmittel gestalten. Also die Fingerspitzen in unserem Fall.
Wie lesen Blinde Menschen
Dafür gibt es Hilfsmittel. Eines davon ist die Braillezeile, ein Gerät, das man an jeden Computer anschließen kann. Dieses Gerät hat viele kleine Felder in denen kleine Stifte nach oben gedrückt werden können und damit die Blindenschrift auf die einzelnen Felder bringt. Der Blinde tastet diese Felder mit den Fingern ab und kann damit Zeile für Zeile des vorhandenen Textes auf der Webseite lesen.
Ein weiteres Tool ist die Sprachausgabe, ein Programm heißt Screenreader, es liest Blinden mit einer Art Computerstimme den Text vor, der gerade auf dem Bildschirm angezeigt wird. Weitere Programme helfen Webseiten für dieses Vorlesen zu formatieren. Wenn z.B. eine Webseite in mehreren Spalten mit vielen Bildern angeordnet ist, dann wird diese Seite formatiert, sodass Screenreader es sinnvoll nacheinander vorlesen kann.
Was nicht passiert ist die Interpretation von Bildern.
Was haben wir denn nun gemacht
Wir lassen die Inhalte professionell einsprechen und gehen, wenn machbar, auch auf Bilder ein. Diese Bilder umschreiben wir, falls es inhaltlich relevant ist. Als Blinder hat man so den Vorteil, dass man einfach mit nur wenigen Tasten zu einem guten, sympathischen Sprecher gelangt, der einem das Ohr umschmeichelt und den Text vorliest.
Unser Kunde Dr. Gaitzsch behandelt sehbehinderte Patienten und möchte auf diesem Wege seinen Patienten entgegenkommen und einfacheren Zugang zu Zahnmedizinischen Themen ermöglichen.
Tendenz – hin zu mehr Bild und Ton
Dieser Zahnarzt in Leipzig (Dr. Gaitzsch) ist nur ein Beispiel für einen Trend der seit ca. 2 Jahren stetig zunimmt. Vor einigen Jahren wurde hauptsächlich mit Text für neue Webinhalte gesorgt. Das Konsumverhalten, vor allem der jungen Generation, hat sich stark verändert. Es werden viele kurze Webvideos und hörbarer Content konsumiert. Vor allem, wenn man sich die Zugriffszahlen anschaut, wird klar, dass es immer mehr mobile Endgeräte, wie Smartphone und Tablet sind, mit denen auf Webseiten zugegriffen wird.
Ein Video anzuschauen oder ein Soundfile anzuhören ist viel einfacher und schneller, als auf kleinen Displays Text zu lesen. Außerdem kann man sich Text auch beim Laufen oder dem Weg zur Arbeit quasi nebenbei anhören.
Soundfiles, die die Inhalte einer Webseite bereitstellen, sind also nicht nur ein Vorteil für Blinde und Sehbehinderte Menschen, sondern werden von allen gern benutzt. Tendenz steigend.
Online Verwertungsrecht - was sollte man beachten
Im Moment (Ende 2016) geht ein Online-Verwertungsrecht mit einer lebenslangen Verwertung einher. Das liegt u.a. daran, dass Online bis vor wenigen Jahren eher ein „Bei-Medium“ war und halt oft mit dabei war. Das ändert sich grad fundamental. Ich gehe davon aus, dass auch in der Online-Verwertung in wenigen Jahren zeitliche Rahmen gesteckt werden. Die unlimitierte Verwertung wird bald der Vergangenheit angehören.
Hier gilt es ganz klar einige Grenzen zu definieren und das wird spannend. Ich vermute, dass man die Preise nach Zugriffszahlen definieren wird. Also z.B. Preis A für Zugriffe bis zu 10.000 pro Monat, Preis B für Zugriffe bis 100.000 pro Monat usw.
Dafür gibt es eine Reihe von Tools, die zumindest eine ungefähre Zahl von Zugriffen auf einer Webseite, basieren auf Keywords und Rankings, ermitteln.
Bei Youtube-Werbevideos haben wir bereits einige Fälle, die auf 12-Monate abrechnen und somit eine normale zeitbasierte bzw. limitierte Verwertung durchführen. Bei Werbung mag das recht einfach sein, da es kein Content beinhaltet der irgendwie relevant und inhaltsstark ist.
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